VIDIS Teilnahmebedingungen Pilotphase
(Version 3)
Die VIDIS‑Pilotphase ist im Juni erfolgreich gestartet. Grundlage ist neben der technischen Anbindung von ID-Management-Systemen und digitalen Bildungsangeboten die (datenschutz-)rechtliche Gestaltung der Teilnahmebedingungen.
Dazu heißt es im Projektauftrag: «Der Auftragnehmer entwickelt […] ein Akkreditierungsverfahren zur Aufnahme und Anbindung von Bildungsangeboten (Service-Providern) an den VIDIS‑Dienst.»
Einige Anforderungen (insbesondere datenschutzrechtliche) können nur abgestimmt auf die technische Konfiguration vertraglich geregelt werden.
Heute möchten wir Ihnen diese vertraglichen Regelungen, die VIDIS‑Teilnahmebedingungen der Pilotphase, vorstellen und zur Kommentierung auffordern.
Ziel des Aufrufs
Ziel des Aufrufs ist es, eine möglichst transparente Diskussion über die Regelungen für die zukünftige Teilnahme an VIDIS zu führen. Wir werden in den kommenden Monaten die Zahl der teilnehmenden Schulen und der angeschlossenen Bildungsangebote kontinuierlich ausbauen und möchten daher alle Akteure des Bildungssystems frühzeitig über die Bedingungen informieren.
Wir verstehen uns als Vermittler auf organisatorischer Ebene. In der bisher entwickelten Version 3 des sogenannten „Pilotvertrags für Diensteanbieter“ sind bisher Anforderungen und Rückmeldungen fast aller Kultusministerien, der Aufsichtsbehörden und zahlreicher Anbieter von Bildungsangeboten eingeflossen.
Diese konsolidierte Version 3 finden Sie unten verlinkt, und wir möchten nun einen Schritt weitergehen und allen die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.
Kontext
Ausgangspunkt für die Erstellung der Teilnahmebedingungen war eine eingehende Analyse aller 16 Schulgesetze und der dazugehörigen Verordnungen. Darüber hinaus trug jedes am VIDIS‑Projekt beteiligte Land zu einer Übersicht über die inhaltlichen Anforderungen bei.
Anschließend wurden diese Anforderungen zusammengefasst, ein Rechtsmodell entwickelt und nach und nach in mehreren Versionen konsolidiert. Weitere Erläuterungen zur Modellierung und zu den vertraglichen Beziehungen finden sich in den unten verlinkten Erläuterungen zu den Grundanforderungen an digitale Bildungsangebote.
Grundanforderungen an digitale Bildungsangebote
Die Grundanforderungen an digitale Bildungsangebote beziehen sich ausschließlich auf technische und organisatorische Anforderungen und klammern inhaltliche Aspekte (z.B. pädagogisch, didaktisch) aus.
Ziel ist es, einheitliche Grundanforderungen zu schaffen, die möglichst nahe an den gesetzlichen Regelungen liegen, aber nicht darüber hinausgehen. Der Auftrag der Länder ist es, möglichst vielen Anbietern eine gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen.
Am Beispiel der Werbefreiheit für Schüler lässt sich die Konsolidierung am besten verdeutlichen. Nicht alle Schulgesetze der Länder enthalten ein explizites Verbot von Werbung für Lehr- und Lernmittel im Unterrichtskontext. Da aber die künftig über VIDIS angebundenen digitalen Bildungsangebote im Unterrichtskontext genutzt werden sollen, wurde gemeinsam abgestimmt, dass ein Werbeverbot als Grundanforderung flächendeckend aufgenommen werden soll.
Die gesamten Grundanforderungen an die digitalen Bildungsangebote finden sich im Detail im
Abschnitt 6 des unten verlinkten Vertrages für Diensteanbieter.
Hier sind die wichtigsten Punkte aufgeführt:
- Werbefreiheit (6.2.1 b)
- Einschränkungen zu In-App-Verkäufen (6.2.1 b)
- Zweckbindung bei der Datenverarbeitung (6.3 a)
- Keine Einwilligungsabfragen für Schüler:innen (6.3 b)
- Verarbeitung der Daten innerhalb der EU (6.3 c)
- Keine angebotsübergreifenden Nutzerprofile (6.3 d)
- Keine Einbindung von Drittanbietern ohne AVV (6.3 e)
- Definierte Verwendungszwecke (6.3 f)
- Aufbewahrungs- und Löschfristen (6.3 h & i)
- Datenübertragbarkeit (6.3 j)
Alternativ können Sie uns gerne eine Email schreiben (vidis@fwu.de) und uns Hinweise und Anmerkungen zu den Anforderungen mitzuteilen.
Wir werden diese dann in den weiteren Konsolidierungsprozess mit aufnehmen.