Teilnahmeprozess für Anbieter
Welche Anforderungen müssen Anbieter erfüllen, um an VIDIS teilnehmen zu können? Wie läuft der Teilnahmeprozess für Anbieter ab? Welche Kriterien werden im Auftrag des FWU geprüft? Wie können Schulen Angebote aktivieren?
TeilnahmebedingungenWenn Sie sich mit den Teilnahmebedingungen vertraut gemacht haben, lesen Sie hier, wie der Teilnahmeprozess abläuft.
1. Registrierung des Anbieters
Möchte ein Anbieter eines digitalen Bildungsangebots an VIDIS teilnehmen und erfüllt die Prüfkriterien, so kann dieser sich in unserem VIDIS‑Portal registrieren und dort den Teilnahmeprozess digital durchlaufen.
VIDIS Portal für Anbieter
Im Zuge des Teilnahmeprozesses in unserem VIDIS‑Portal ist es erforderlich, dass der Anbieter Unterlagen einreicht, wie z.B. die Nutzungsvereinbarung oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für Schulen, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), Aufbewahrungs- und Löschfristen etc.
2. Erste datenschutzrechtliche Einschätzung des Angebots durch das FWU
Zunächst füllt der Anbieter einen Fragebogen zu datenschutzrechtlichen Themen aus (Teil des Prüfkonzepts).
Wichtig ist, dass der Anbieter VIDIS einen Testnutzer für sein Angebot zur Verfügung stellt, damit eine erste datenschutzrechtliche Einschätzung durch das FWU stattfinden kann. Parallel dazu wird die Vollständigkeit der vom Anbieter eingereichten Dokumente durch das FWU überprüft. Die Ergebnisse der ersten Einschätzung können dann mit dem Anbieter gemeinsam besprochen werden.
Fragebogen für Anbieter3. Testanbindung
Im nächsten Schritt erfolgt eine Anbindung an das VIDIS Testsystem. Dadurch wird die technische Machbarkeit überprüft.
Whitepaper für die Anbindung an VIDIS4. Produktivanbindung
Für die Produktivanbindung ist es notwendig, dass der Anbieter angibt, welche Daten benötigt werden und aus welchem Grund. Im Dokument „Spezifikation zu den Datensätzen“ wird aufgeführt, welche Daten VIDIS übermitteln kann. Aus Gründen der Datensparsamkeit werden nur die Daten übermittelt, die tatsächlich benötigt werden. Des Weiteren können nur Daten übermittelt werden, die VIDIS von den Landesportalen erhält.
Spezifikation zu den Datensätzen5. Finale Prüfung
Nach der erfolgreichen Produktivanbindung findet die finale technische Prüfung des Angebots durch unseren Dienstleister datenschutz nord statt. Im Anschluss an die Prüfung wird der Fragebogen mit den Prüfergebnissen in einem Prüfbericht zusammengeführt und dem Land zur Verfügung gestellt.
6. Freigabe durch FWU & Land
Schlussendlich wird das Angebot durch das FWU und das Land (ggf. auch nach einer Prüfung) freigegeben.
7. Freischaltung im VIDIS‑Portal
Im Anschluss an die Freigabe des Angebots durch das FWU und das Land wird der finale Prüfbericht im VIDIS‑Portal für Schulen zur Verfügung stehen. Schulleitungen bzw. Zeichnungsberechtigte einer Schule können Angebote über das VIDIS‑Portal aktivieren und Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Anbietern digital zeichnen. Üblicherweise findet die Aktivierung nach einem Auswahlprozess des Lehrmittels bspw. durch eine Fachschaft, einen Ausschuss oder eine Schulkonferenz statt.
8. Nutzung durch Lehrkräfte und Schüler:innen
Hat das Angebot den Teilnahmeprozess erfolgreich durchlaufen, kann es von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Der Zugriff aufs Bildungsangebot erfolgt in der Regel über das jeweilige Landesportal. Hier benötigen Lehrende und Lernende lediglich ihre Zugangsdaten ihres Portals, um auf digitale Bildungsangebote via VIDIS zuzugreifen.
Im folgenden Dokument finden Sie die derzeitigen VIDIS Prüfkriterien (Stand August 2024). Um an VIDIS teilnehmen zu können, ist es erforderlich, dass ein Anbieter die Prüfkriterien erfüllt. Die Kriterien wurde der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entnommen und basieren auf den Teilnahmekriterien aus dem Pilotvertrag für Diensteanbieter.
VIDIS Prüfkriterien