Das VIDIS‑Portal
Über das VIDIS‑Portal sind digitale Bildungsangebote für Schulen leicht auffindbar. Sie finden es unter service.vidis.schule
Was ist das VIDIS‑Portal?
Über das Portal können Schulleitungen bzw. zeichnungsberechtigte Personen sichere und vorgeprüfte digitale Bildungsangebote, die an VIDIS angebunden sind für ihre Schule auswählen und aktivieren.
Darüber hinaus sind Schulen in den meisten Ländern sogenannte «verantwortliche Stellen», d.h., sie tragen die Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere der (meist minderjährigen) Schülerinnen und Schüler (mehr zum Thema «verantwortliche Stelle» und weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzbereich). Aus diesem Grund müssen Schulen, die digitale Bildungsangebote im Unterricht einsetzen wollen, in der Regel mit Anbietern einen sog. Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abschließen.
Über das VIDIS‑Portal haben Schulen die Möglichkeit, vorgeprüfte AV-Verträge mit Anbietern digital zu unterzeichnen. Außerdem sind alle Angebote innerhalb des VIDIS‑Portal datenschutzrechtlich vorgeprüft (mehr zur Vorprüfung finden Sie hier).
Ist ein Angebot von der Schulleitung im VIDIS‑Portal aktiviert, wird dieses für Schüler:innen und Lehrkräfte im Landesportal angezeigt und sie können sich so per Single Sign-On (mit nur einem Passwort) an ihrem Landesportal anmelden und auf alle Bildungsangebote zugreifen, die ihre Schule über das VIDIS‑Portal freigeschaltet hat.
Datenschutzrechtliche Unterstützung für Schulen
Auftrag und Ziel von VIDIS ist es, Schulen in Datenschutz-Themen zu unterstützen. Digitale Bildungsangebote werden übergangsweise (bis Lösungen wie eduCheck digital etabliert sind) im Auftrag des FWU geprüft und nur jene Angebote an VIDIS angebunden (Single Sign-On) und im VIDIS‑Portal Schulen angezeigt, die die Teilnahmekriterien erfüllen und erfolgreich (datenschutz-)rechtlich und technisch geprüft wurden.
Schulen können somit im VIDIS‑Portal aus allen an VIDIS angebundenen Angeboten selbst auswählen und diese aktivieren. Wir sind davon überzeugt, dass die Schulen selbst am besten wissen, welche digitalen Bildungsangebote sie gerne im Unterricht einsetzen möchten.
Wie kann die datenschutzrechtliche Unterstützung erreicht werden?
Sichere, länderübergreifende, einheitliche Standards und kontrollierter Datenfluss
Um Schulen bei Datenschutz-Themen zu unterstützen, wurde das FWU im Rahmen von VIDIS als DigitalPakt-Projekt aller 16 Länder dazu beauftragt, klare und einheitliche Teilnahmeregelungen für Anbieter zu definieren. Die Anforderungen und Regelungen stammen vollständig aus den Ländern und wurden mit diesen abgestimmt und konsolidiert. Ebenso sind zusätzliche Anmerkungen und Hinweise von Anbietern digitaler Bildungsangebote in die Teilnahmeregelungen eingeflossen. Das Ziel ist die Schaffung sicherer, länderübergreifender, einheitlicher Standards. Lesen Sie hier mehr zu den Teilnahmebedingungen für Anbieter.
Zeitplan für die Entwicklung
Anfang des Jahres 2022 begann die konkrete Konzeptionierung des VIDIS‑Portals, im Sommer starteten moderierte UX-Interviews, um Schulen, Bildungsanbieter, aber auch Länder und Schulträger in die Entwicklung des Portals mit einzubeziehen. Parallel dazu wurde die technische Entwicklung des Portals ausgeschrieben und Anfang November 2022 abgeschlossen. Eine erste Version 0.3 des VIDIS‑Portals stand dann bereits Ende 2022 zur Verfügung.
Aktuell haben erste Pilotschulen in Mecklenburg-Vorpommern Zugriff auf die Version 1.0 des VIDIS‑Portals, um dort die Angebote «bettermarks» und «MasterTool42» (im Rahmen der Pilotphase in M-V) zu aktivieren und die AV-Verträge abzuschließen.
In den kommenden Monaten wird das VIDIS‑Portal weiterentwickelt. Im Mai/Juni sollen die technischen Grundlagen für die nächsten organisatorischen Schritte geschaffen werden. Umgesetzt ist bereits die Version 1.1, in der weitere Angebote für andere Pilotländer in das VIDIS‑Portal aufgenommen werden können.
In Q2 werden Lizenzierungsprozesse analysiert, auch um Anforderungen für das geplante DigitalPakt Projekt «Licence Connect (LC)» zu sammeln, das zukünftig über eine Schnittstelle an VIDIS angebunden werden soll.
Zum neuen Schuljahr 2023/2024 sollen im Rahmen der Inbetriebnahmephase weitere Länder und Angebote an den VIDIS‑Kern angebunden werden.
Mittelfristig wird das VIDIS‑Portal sukzessive für weitere Nutzergruppen (z.B. Anbieter digitaler Bildungsangebote, Schulträger, IdP-Betreiber und Bildungsverwaltungen) geöffnet. Zuvor werden Funktionalitäten mit den einzelnen Nutzergruppen getestet und Feedback eingeholt.
Voraussichtliche Funktionalitäten für weitere Nutzergruppen
Anbieter von digitalen Bildungsangeboten
Anbieter sollen zukünftig die Möglichkeit haben, den gesamten Teilnahmeprozess über das VIDIS‑Portal abzuwickeln. Bisher fand der Teilnahmeprozess manuell statt. D.h. im Konkreten, dass Anbieter nach einer erfolgreichen Registrierung Kontaktdaten für Ansprechpartner hinterlegen und Unterlagen für die Prüfung (z.B. AVV/TOM, IT-Sicherheitskonzept, AGB/ Nutzungsbedingungen etc.) über das Portal bei VIDIS einreichen können. Ebenso ist geplant, dass die komplette Konfiguration für die technische Anbindung an VIDIS sowie die Konfiguration des VIDIS‑Buttons für die Anbieter über das Portal erfolgt. Die Anbieter sollen ihre Verträge über das Portal einstellen und ggf. aktualisieren können.
Schulträger
Auch Schulträger können in einigen Ländern sog. verantwortliche Stelle sein. Daher wird es zukünftig auch Schulträgern möglich sein, über das Portal AV-Verträge zu zeichnen und digitale Bildungsangebote für ihre Schulen auszuwählen und zu aktivieren. Ebenso sollen sie sich informieren können, um ihren Schulen im Verantwortungsbereich Angebote unkompliziert bereitstellen zu können. Mehr Informationen zur Teilnahme von Schulträger an VIDIS finden Sie auch im Schulträgerbereich.
Betreiber von IDM-Systemen
Betreiber von IDM-Systemen können entweder Dienstleister der Länder oder auch das Kultusministerium eines Landes selbst sein. Diese können perspektivisch über das VIDIS‑Portal zum einen ihre Antragstellung zur Anbindung, als auch ihre technische Anbindung selbst an VIDIS (z.B. Testanbindung oder Produktivanbindung) konfigurieren. Ebenso können Betreiber von IDM-Systemen vorab über Ausfälle (z.B. per E-Mail, als Notification oder per Anruf) informiert werden. Außerdem soll das Metadatenmapping und eine Nutzerverwaltung für IdP möglich sein.
Bildungsverwaltungen
Bildungsverwaltungen sind beispielsweise Ministerien und Behörden, die sich über das VIDIS‑Portal zukünftig über Bildungsangebote informieren können. Ebenso ist es geplant, dass Bildungsverwaltungen speziell aufbereitete Statistiken auf ihrem Dashboard einsehen können oder sich auch bereits geschlossene Verträge von nachgeordneten Behörden, Schulen oder IdP anzeigen lassen können.
Bei Fragen oder Anregungen zum VIDIS‑Portal können Sie hier immer gerne zu uns Kontakt aufnehmen.