VIDIS Teilnahmebedingungen Inbetriebnahmephase (Version 4)

VIDIS Teilnahmebedingungen Inbetriebnahmephase (Version 4)

Die VIDIS‑Pilotphase ist im Juni 2022 erfolgreich gestartet, derzeit befindet sich das VIDIS‑Projekt in der Inbetriebnahmephase. Grundlage ist neben der technischen Anbindung von ID-Management-Systemen und digitalen Bildungsangeboten die (datenschutz-)rechtliche Gestaltung der Teilnahmebedingungen.
Dazu heißt es im Projektauftrag: «Der Auftragnehmer entwickelt […] ein Akkreditierungsverfahren zur Aufnahme und Anbindung von Bildungsangeboten (Service-Providern) an den VIDIS‑Dienst.»
Einige Anforderungen (insbesondere datenschutzrechtliche) konnten nur abgestimmt auf die technische Konfiguration vertraglich geregelt werden.

Heute möchten wir Ihnen diese vertraglichen Regelungen, die VIDIS‑Teilnahmebedingungen, vorstellen.

Rückblick auf die Pilotphase

Bereits zu Beginn der Pilotphase informierten wir zu den Teilnahmebedingungen für Bildungsanbieter und forderten zur Kommentierung auf. Ziel war es, eine möglichst transparente Diskussion über die Regelungen für die zukünftige Teilnahme an VIDIS zu führen und diese Transparenz möchten wir weiterhin fortführen.
Wir verstehen uns als Vermittler auf organisatorischer Ebene. In der inzwischen entwickelten Version 4 des sogenannten „Pilotvertrags für Diensteanbieter“ sind bisher Anforderungen und Rückmeldungen fast aller Kultusministerien, der Aufsichtsbehörden und zahlreicher Anbieter von Bildungsangeboten eingeflossen.
Diese konsolidierte Version 4 finden Sie unten verlinkt.

Kontext

Ausgangspunkt für die Erstellung der Teilnahmebedingungen war eine eingehende Analyse aller 16 Schulgesetze und der dazugehörigen Verordnungen. Darüber hinaus trug jedes am VIDIS‑Projekt beteiligte Land zu einer Übersicht über die inhaltlichen Anforderungen bei.
Anschließend wurden diese Anforderungen zusammengefasst, ein Rechtsmodell entwickelt und nach und nach in mehreren Versionen konsolidiert. Weitere Erläuterungen zur Modellierung und zu den vertraglichen Beziehungen finden sich in den unten verlinkten Erläuterungen zu den Grundanforderungen an digitale Bildungsangebote.

Grundanforderungen an digitale Bildungsangebote

Die Grundanforderungen an digitale Bildungsangebote beziehen sich ausschließlich auf technische und organisatorische Anforderungen und klammern inhaltliche Aspekte (z.B. pädagogisch, didaktisch) aus.

Ziel ist es, einheitliche Grundanforderungen zu schaffen, die möglichst nahe an den gesetzlichen Regelungen liegen, aber nicht darüber hinausgehen. Der Auftrag der Länder ist es, möglichst vielen Anbietern eine gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen.

Am Beispiel der Werbefreiheit für Schüler lässt sich die Konsolidierung am besten verdeutlichen. Nicht alle Schulgesetze der Länder enthalten ein explizites Verbot von Werbung für Lehr- und Lernmittel im Unterrichtskontext. Da aber die künftig über VIDIS angebundenen digitalen Bildungsangebote im Unterrichtskontext genutzt werden sollen, wurde gemeinsam abgestimmt, dass ein Werbeverbot als Grundanforderung flächendeckend aufgenommen werden soll.

Die gesamten Grundanforderungen an die digitalen Bildungsangebote finden sich im Detail im Abschnitt 6 des unten verlinkten Vertrages für Diensteanbieter.

VIDIS Prüfkriterien

Im folgenden Dokument finden Sie die derzeitigen VIDIS Prüfkriterien (Stand August 2024). Um an VIDIS teilnehmen zu können, ist es erforderlich, dass der Bildungsanbieter die Prüfkriterien erfüllt. Die Kriterien wurden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entnommen und basieren auf den Teilnahmekriterien aus dem Pilotvertrag für Diensteanbieter.

VIDIS Prüfkriterien

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